Bundesgericht entscheidet in Interkonnektionsverfahren

22.05.2006 Informationsquelle

Auszug Pressemeldung Swisscom:

"Das Bundesgericht hat in den seit dem Jahr 2000 laufenden
Interkonnektionsverfahren die von der Kommunikationskommission (ComCom) verfügten Preissenkungen teilweise gutgeheissen. Die ComCom war zum Schluss gekommen, dass Swisscom Fixnet gegenüber anderen Telecom-Anbietern für bestimmte Interkonnektionsdienste in den Jahren 2000 bis 2003 zu hohe Preise verlangt habe. (...)

Die Interkonnektion regelt die Zusammenschaltung der Netze von Swisscom und den alternativen Anbietern. Seit dem Jahr 1998 bietet Swisscom kostenorientierte Interkonnektionspreise an, die seit 2000 nach der
Kostenmethode LRIC (long run incremental costs) berechnet werden. Die Neuberechnung der Kosten führte jährlich zu Preissenkungen. Die Preise beinhalten nur die durch die Interkonnektionsdienste verursachten Zusatzkosten und keine Gewinne. (...)"

22.05.2006, Providerliste Admin

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