mailbox.org Transparenz Bericht 2018 mehr Anfragen

20.01.2019 Informationsquelle

Der Deutsche E-Mail Provider mailbox.org hat seinen Transaparenzbericht 2018 veröffentlicht.

mailbox.org Transparenzbericht 2018: Mehr Anfragen, über 60% rechtswidrig*

- Die meisten Anfragen von Sicherheitsbehörden per E-Mail sind unverschlüsselt

- Ein Großteil der Anfragen enthalten offensichtliche Formfehler

- mailbox.org veröffentlicht Übersicht zu gesetzlichen Anforderungen an Auskunftsersuchen

Berlin, 10.01.2019, mailbox.org veröffentlicht heute den Transparenzbericht zu Auskunftsersuchen und Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Im Jahr 2018 erhielt der Dienst der Heinlein Support GmbH insgesamt 72 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, vier davon aus dem Ausland. 48 der Anfragen enthielten offensichtliche Fehler und mussten aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit zurückgewiesen werden, darunter sogar zwei TKÜ-Anfragen. In 35 Fällen wurde die Anfrage daraufhin formfehlerfrei erneut gestellt und bearbeitet, insgesamt 13 mussten weiterhin abgelehnt werden. Die meisten Ermittlungsbehörden verschickten ihre Anfragen nach wie vor rechtswidrig unverschlüsselt per E-Mail und erwarteten auch auf diesem Wege Antwort. Zum Teil wurde sogar telefonisch die Herausgabe von Informationen verlangt, die nicht zu den Bestandsdaten gehören. Lediglich eine einzige Polizeibehörde hat Anfragen per E-Mail auf Anhieb korrekt und verschlüsselt gestellt. *mailbox.org fordert verschlüsselte Kommunikation* Peer Heinlein, Inhaber von mailbox.org, fordert daher: „Die unverantwortliche Verfahrensweise fast aller Behörden bei ihren Auskunftsersuchen muss dringend verbessert werden. Dazu gehört als Mindestanforderung, dass die Anfragen per E-Mail verschlüsselt erfolgen. Die technischen Möglichkeiten dafür sind seit Jahren vorhanden.“ mailbox.org hat deshalb eine Übersicht zusammengestellt, in der die gesetzlichen Grundlagen und Neuerungen für Privatpersonen, Journalisten und Ermittlungsbeamte erläutert werden. „Wir stehen für freie und sichere Kommunikation, aber sehen im Internet keinen Platz für rechtsfreie Räume. Daher unterstützen wir, auch zum Schutz unserer Kunden, selbstverständlich die gezielte Aufklärung von Straftaten – rechtswidrige Anfragen von Ermittlungsbehörden weisen wir jedoch auch in Zukunft konsequent ab.“ Die Übersicht der gesetzlichen Grundlagen ist im Blog von mailbox.org unter https://mailbox.org/de/post/auskuenfte-zu-bestandsdaten-verkehrsdaten-und-telekommunikationsueberwachungen zu finden. *Ein Großteil der Anfragen rechtswidrig oder mit Formfehlern* Über 60 Prozent der Auskunftsersuchen in 2018 waren rechtswidrig, also kamen per unverschlüsselter E-Mail oder die Ermittlungsbehörden versuchten bei Bestandsdatenabfragen Informationen anzufordern, die nicht zu den Bestandsdaten gehören und daher auf diesem Weg weder angefragt noch übermittelt werden dürfen. Eine daraus resultierende unrechtmäßige Herausgabe personenbezogener Daten durch einen Mitarbeiter eines Providers verstößt gegen datenschutzrechtliche Normen und kann Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis auslösen. Deshalb werden alle Anfragen an mailbox.org von einem bestellten Datenschützer sowie spezialisierten Anwälten geprüft. Enthalten sie Fehler, müssen sie sofort abgelehnt werden. „Damit schützt mailbox.org nicht nur seine Kunden, sondern auch seine Mitarbeiter, die regelmäßig mit Aufforderungen zum rechtswidrigen Handeln konfrontiert werden“, stellt Heinlein fest. „Viele Ermittlungsbeamten haben offenbar nur wenig technische wie juristische Kenntnisse über die aktuell geltenden Datenschutzgesetze und machen viele unnötige Formfehler. Wir sehen hier dringenden Handlungs- und Aufklärungsbedarf und fordern die zuständigen Landesbehörden auf, endlich die technischen Grundlagen für verschlüsselte Kommunikation zu schaffen und ihre Mitarbeiter umfassend zu schulen“, führt Heinlein weiter aus. *Die Zahlen 2018 im Überblick* Anfragen insgesamt: 72 davon deutsche Behörden: 68 davon ausländische Behörden: 4 (EU) Art der Behörde Strafverfolgungsbehörden: 72 Zollbehörden: 0 Nachrichtendienste: 0 Art des Ersuchens Bestandsdatenabfragen: 69 Postfachbeschlagnahmungen: 0 Verkehrsdatenabfragen: 0 Telekommunikationsüberwachung: 3 In jedem Fall wurden Daten nur bei rechtmäßigen und fehlerfreien Anfragen beantwortet. Dementsprechend lagen auch zu allen Anordnungen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) entsprechende Gerichtsbeschlüsse im Original vor. Frühere Transparenzberichte hat mailbox.org auf https://mailbox.org/de/unternehmen#transparenzbericht veröffentlicht. *Übersicht zu gesetzlichen Grundlagen für behördliche Auskunftsersuchen* Gemeinsam mit dem IT-Rechtsexperten und Anwalt Matthias Bergt der Berliner Kanzlei BOETTICHER Rechtsanwälte hat mailbox.org eine Übersicht erstellt, in der verschiedene Auskunftsersuchen und Datenarten sowie die gesetzlichen Anforderungen für deren Herausgabe erläutert werden. Privatpersonen, Journalisten und Ermittlungsbeamte von Polizei und Staatsanwaltschaft erhalten einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Interessierte finden die Übersicht unter folgender URL, wo sie auch als PDF-Datei kostenfrei zum Download verfügbar ist https://mailbox.org/de/post/auskuenfte-zu-bestandsdaten-verkehrsdaten-und-telekommunikationsueberwachungen *Über mailbox.org* mailbox.org bot als weltweit erster Provider automatisch PGP-verschlüsselte Postfächer an und wurde unter 15 getesteten Mailanbietern im September 2016 Testsieger der Stiftung Warentest. Erst Anfang 2014 gestartet, hat sich mailbox.org in kurzer Zeit als leicht bedienbarer Service für sichere E-Mail-Kommunikation etabliert. Neben klassischen E-Mail-Kernfunktionen erhalten sicherheitsbewusste Kunden auf Basis der OX App Suite auch Kalender, Aufgabenverwaltung, Online-Textverarbeitung, Dateispeicher in der Cloud und eine Chat-Lösung. mailbox.org ist ein Produkt der Heinlein Support GmbH. Inhaber und Geschäftsführer des unabhängigen Unternehmens ist der Berliner E-Mail-Experte und IT-Sicherheitsberater Peer Heinlein. Er bietet bereits seit über 25 Jahren E-Mail-Dienste für sicherheitsbewusste Unternehmen und Privatanwender an. Seit 1992 betreibt Peer Heinlein den E-Mail-Provider JPBerlin.de, mit dem er Unternehmen und Einrichtungen wie beispielsweise das OpenSUSE-Projekt vertrauenswürdige digitale Infrastrukturen zur Verfügung stellt. Auch NGOs wie Attac, Ärzte ohne Grenzen, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Wikimedia und X1000malquer sowie ehrenamtlich aktive Menschen nutzen die Kommunikationslösungen seit Jahren erfolgreich für ihre Arbeit. Das Angebot reicht vom sicheren E-Mail-Postfach über Mailinglisten bis hin zu Webhosting und DNSSEC-Domainregistrierung.

20.01.2019, Providerliste Admin